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Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht hat unter anderem aufgrund des immer bedeutender werdenden E-Commerce, also dem elektronischen Geschäftsverkehr, starke Bezüge zum IT-Recht.

Es will gewährleisten, dass eine Marktteilnahme in einem freien und fairen Wettbewerbsverhältnis stattfinden kann und unlautere Handlungen unterbleiben. Jeder, der am Markt teilnimmt, soll in ihm dieselben Voraussetzungen und Chancen vorfinden wie seine Mitbewerber.

Demgemäß sehen der Gesetzgeber und die Gerichte regelmäßig diejenigen Handlungen als unlauter an, die ein Marktteilnehmer vornimmt, um sich gegenüber seinen Mitbewerbern einen Vorteil zu verschaffen, und die den freien Leistungswettbewerb stören bzw. verzerren. Dazu gehören insbesondere auch  Verstöße gegen marktregulierende gesetzliche Vorgaben. Ein in der Praxis häufig vorkommender Fall: Ein Verkäufer, der aufgrund der Umstände als Unternehmer anzusehen ist, handelt bei Ebay als privater Verkäufer und entzieht sich somit seinen Pflichten, die er aus dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes und der Transparenz zu erfüllen hätte. Beispielsweise kann ein Unternehmer, im Gegensatz zu einem privaten Verkäufer, gegenüber einem Verbraucher die Gewährleistung nicht vollständig ausschließen und ist bei Fernabsatzgeschäften zur Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet, wenn der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht oder Rückgaberecht Gebrauch macht. Hierüber hat er den Verbraucher zu belehren. Ein Marktteilnehmer, der sich über diese gesetzlichen Regelungen hinwegsetzt, handelt unlauter.