Hillenbrand Rechtsanwaltskanzlei

Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht hat unter anderem aufgrund des immer bedeutender werdenden E-Commerce, also dem elektronischen Geschäftsverkehr, starke Bezüge zum IT-Recht.

Es will gewährleisten, dass eine Marktteilnahme in einem freien und fairen Wettbewerbsverhältnis stattfinden kann und unlautere Handlungen unterbleiben. Jeder, der am Markt teilnimmt, soll in ihm dieselben Voraussetzungen und Chancen vorfinden wie seine Mitbewerber.

Demgemäß sehen der Gesetzgeber und die Gerichte regelmäßig diejenigen Handlungen als unlauter an, die ein Marktteilnehmer vornimmt, um sich gegenüber seinen Mitbewerbern einen Vorteil zu verschaffen, und die den freien Leistungswettbewerb stören bzw. verzerren. Dazu gehören insbesondere auch  Verstöße gegen marktregulierende gesetzliche Vorgaben. Ein in der Praxis häufig vorkommender Fall: Ein Verkäufer, der aufgrund der Umstände als Unternehmer anzusehen ist, handelt bei Ebay als privater Verkäufer und entzieht sich somit seinen Pflichten, die er aus dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes und der Transparenz zu erfüllen hätte. Beispielsweise kann ein Unternehmer, im Gegensatz zu einem privaten Verkäufer, gegenüber einem Verbraucher die Gewährleistung nicht vollständig ausschließen und ist bei Fernabsatzgeschäften zur Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet, wenn der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht oder Rückgaberecht Gebrauch macht. Hierüber hat er den Verbraucher zu belehren. Ein Marktteilnehmer, der sich über diese gesetzlichen Regelungen hinwegsetzt, handelt unlauter.   

Unsere Leistungen für Sie im Bereich des Wettbewebsrechts

Wenn Sie am Markt teilnehmen wollen, helfen wir Ihnen bei der Einhaltung und Umsetzung wettbewerbsrechtlich relevanter Vorschriften. Insbesondere erstellen wir für Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Widerrufsbelehrungen bzw. Rückgabebelehrungen, Datenschutzerklärungen etc., die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Ihren vorhandenen Ebay-Shop, Internetshop, Webshop etc. überprüfen wir auf eventuelle Wettbewerbsverstöße. Selbstverständlich begleiten wir Sie auch bei der Errichtung Ihres Ebay-Shops (z.B. Ebay Powerseller), Internet-Shops oder Online-Shops etc. in rechtlicher Hinsicht. Entsprechend unserer Spezialisierung im IT-Recht sind wir natürlich vornehmlich im Fernabsatzgeschäft rechtsberatend und als Rechtsbeistand tätig. Aber auch wenn es um wettbewerbsrechtliche Fragen außerhalb der neuen Medien geht, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Hilfe bei Abmahnungen

Hilfe leisten wir insbesondere auch, wenn Sie eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes erhalten haben. Weitere Tipps hierzu finden Sie unter dem seitlichen Link auf unsere Unterseite "Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht".