Hillenbrand Rechtsanwaltskanzlei

Rechtsanwälte und Fachanwalt für IT-Recht

Das Informationstechnologierecht ist vielseitig und beschäftigt sich nicht nur mit straf-, zivil- und öffentlich-rechtlichen Fragen rund ums Internet, also kurz dem Internetrecht, sondern auch mit Vergaberecht, Telekommunikationsrecht, Datenschutzrecht und Lizenzvertragsrecht. Es weist über das Domainrecht Bezüge zum allgemeinen Namensrecht und dem Markenrecht, über den E-Commerce und M-Commerce zum Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutzrecht sowie wegen der zunehmenden Nutzung von Bildern, Musik, Videos und Texten im Internet auch zum Urheberrecht auf. Wir beraten und vertreten Unternehmen und Privatpersonen gleichermaßen und auch außerhalb von Fulda.

Zweifelsfrei stellen Abmahnungen ein Problem dar, das sowohl Privatpersonen als auch Gewerbetreibende treffen kann:
gleich, ob ein Gewerbetreibender durch Angebote im Internet gegen Wettbewerbsrecht oder ein "User" gegen Urheberrechte wegen des berüchtigten "Filesharing", genauer illegalen Anbietens von geschützten Werken in P2P- (peer-to-peer) Netzwerken, verstößt, der Mitbewerber oder Rechteinhaber darf ihn kostenpflichtig abmahnen. Dies sieht das deutsche Recht bewusst so vor.
Allerdings sind die angenommenen Gegenstandswerte, aus denen sich auch die Anwaltsgebühren berechnen, sowie die Schadenersatzforderungen nicht selten extrem überzogen. Zudem werden oft weitergehende Ansprüche geltend gemacht, die nicht gerechtfertigt sind. Es ist daher ratsam, die Berechtigung des Abmahnenden rechtlich prüfen zu lassen und sich ggf. gegen überzogene Forderungen zu wehren.

Grundsätzlich ist jedem, der eine Abmahnug erhalten hat, zu raten, diese nicht einfach zu ignorieren. Nicht selten bedient sich der Verletzte gerichtlicher Hilfe, wobei auf den Abgemahnten weitere Kosten zukommen können. Die Rechtsprechung ist uneinheitlich und ständig im Fluss. Gerade, weil ein durch Handlungen im Internet Verletzter bei der Wahl eines Gerichts oftmals örtlich nicht gebunden ist, kommt es entscheidend darauf an, die regionalen Unterschiede in der Rechtsprechung zu kennen, um ein Prozessrisiko richtig einschätzen zu können. Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, konsultieren Sie einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht! Aufgrund unserer Erfahrungen im Bereich des Internetrechts können wir zwischen Ihnen und dem Abmahner, der oft übermächtig erscheint, eine Situation auf Augenhöhe schaffen. Gesetzte Fristen sollten Sie aber in jedem Falle einhalten; auch nur sehr kurze Fristen sind häufig gerechtfertigt.

Abmahnfallen lauern überall: bei Auktionsplattformen, im unvollständigen Impressum, im Internetshop, ja sogar auf der rein privat genutzten Webseite. Haben Sie gewußt, dass Sie mit einer Abmahnung und Schadenersatzforderungen rechnen müssen, wenn Sie beispielsweise ein Rezept nebst Bild aus Ihrem Lieblingskochbuch für Ihre Freunde ins Internet stellen?

Wir helfen Ihnen gerne bei der Vermeidung von Abmahnungen. Sollte es dennoch zur Abmahnung kommen, vertreten wir Sie selbstverständlich auch gegenüber dem Abmahner.

Im umgekehrten Falle, also wenn Sie als Urheber, Markeninhaber oder Mitbewerber in Ihren Rechten verletzt sind, stehen wir Ihnen bei deren Durchsetzung anwaltlich zur Seite. Selbstverständlich können Sie sich auch dann an uns wenden, wenn Sie in Ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt sind, wie etwa im Recht am eigenen Bild oder durch Cybermobbing bzw. einen sogenannten "Shitstorm".

In unserem Blog finden Sie Artikel zu einzelnen Problemen und zur aktuellen Entwicklung der Rechtsprechung.

Rechtsanwältin Hillenbrand ist Fachanwalt für IT-Recht. Sie kann Ihnen somit eine hoch qualifizierte Rechtsberatung und Rechtsvertretung anbieten, und zwar sowohl für professionelle Praktiker als auch für Privatanwender.